IVHB Forum

Das Forum zur IVHB


Forum

Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Urteil zur Geschlossflächenziffer (einseitig offene Auto-Einstellhalle)

Im vorliegenden Fall wurde eine Auto-Einstellhalle auf einer der vier Seiten auf einer Länge von ca. 11.2 m vollständig geöffnet. Sie bleibt zwar überdeckt, ist aber nicht mehr "allseitig umschlossen". Sie zählt damit nicht zur Geschossfläche (E. 3).

Nach der SIA-Norm 416 (2003) (SN S04 416) "Flächen und Volumen von Gebäuden" ist die Geschossfläche die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der zugänglichen Geschosse einschliesslich der Konstruktionsflächen. Die IVHB stützt sich gemäss den IVHB Erläuterungen vom 3. September 2013 auf diese Norm.

Hochgeladene Dateien: