Strittig ist der von der Bauherrschaft als massgebendes Terrain dargestellte Terrainverlauf. Die Bauherrschaft interpoliert offenbar, legt aber nicht offen, gestützt auf welche Grundlagen sie zum oberen Messpunkt gelangt ist. Zudem weist der dargestellte Terrainverlauf einen nicht nachvollziehbaren Knick auf.
Was kann von der Gemeinde verlangt werden? Kann sie verlangen, dass die alten Baugesuchs für das Strassenbauprojekt (1968) sowie die Baubewilligungen der umliegenden Grundstücke eingeholt und mitberücksichtigt werden?
Strittig ist der von der Bauherrschaft als massgebendes Terrain dargestellte Terrainverlauf. Die Bauherrschaft interpoliert offenbar, legt aber nicht offen, gestützt auf welche Grundlagen sie zum oberen Messpunkt gelangt ist. Zudem weist der dargestellte Terrainverlauf einen nicht nachvollziehbaren Knick auf.
Was kann von der Gemeinde verlangt werden? Kann sie verlangen, dass die alten Baugesuchs für das Strassenbauprojekt (1968) sowie die Baubewilligungen der umliegenden Grundstücke eingeholt und mitberücksichtigt werden?
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