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Auslegung des Begriffs Dachkonstruktion

Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie. In den Erläuterungen zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wird festgehalten, der deutsche Begriff der Dachkonstruktion sei auslegungsbedürftig. Gemeint sei im bautechnischen Sinn das Traggerüst, also das Dachtragwerk, aus welchen Materialien dieses auch immer bestehe. Darüber lägen mindestens noch eine Isolation und eine Dachhaut. Klarer sei der französische Begriff „charpente“ (Dachstuhl, Dachgebälk, im erweiterten Sinne auch Traggerüst), auch wenn damit natürlich nicht gemeint sei, dass alle Gebäude eine Dachkonstruktion aus Holz besässen. Der obere Referenzpunkt liege also beim höchsten Punkt der Tragkonstruktion ohne die allenfalls darauf aufgebrachte Isolation und ohne die Dachhaut (IVHB-Erläuterungen vom 3. September 2013, Kapitel „Fassadenhöhe“, Ziff. 4). BGer 1C_169/2017 vom 30. Juni 2017

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